ZIELE

Wir wollen die Hansestadt Lübeck dazu bewegen, die Radinfrastruktur grundlegend zu verändern, damit Menschen jeden Alters in Lübeck sicher Radfahren können.

GUT AUSGEBAUTES RADVERKEHRSNETZ

Die Hansestadt Lübeck baut das Radverkehrsnetz in der Weise aus, dass die Radverkehrsanlagen nach technischem Standard oder besser um-gesetzt sind (siehe ERA). Ein Jahr nach Annahme des Beschlusses werden jährlich mindestens 20 km im oben definierten Standard ausgebaut oder saniert.

Wir möchten, dass in Lübeck noch mehr Radwege gebaut werden. Vor allem sollen aber die Radwege, die es schon gibt, besser werden! Aber wie sieht ein guter Radweg überhaupt aus? Er ist mindestens 2 Meter breit mit gleichmäßigem Boden. Es gibt genug Sicherheitsabstand zu parkenden und fahrenden Autos. Wenn es nicht genug Platz für normale Radwege gibt, könnten Fahrradstraßen gebaut werden. Jedes Jahr sollen so viele Radwege verbessert oder neu gebaut werden, dass sie zusammen 20 km lang sind.

SICHERE, SAUBERE UND BARRIEREFREIE FAHRRADWEGE

Die Hansestadt Lübeck sorgt dafür, dass alle Radverkehrsanlagen ganzjährig und ganztägig sicher, zügig und komfortabel befahrbar sind. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst. Ein halbes Jahr nach Annahme des Beschlusses wird ein effektives System zur Meldung von Mängeln und deren Beseitigung etabliert.

Alle Wege für Fahrräder sollen sauber gehalten und im Winter möglichst schnell vom Schnee befreit werden. Wenn ein Radweg mal kaputt ist, muss sich darum jemand kümmern. Das soll schnell passieren.

GERECHTE FLÄCHENVERTEILUNG

Die Hansestadt Lübeck überprüft vor jeder Instandsetzung von Fahrradwegen oder Fahrbahnen die Flächenverteilung des Straßenraums für die einzelnen Verkehrsmittel. Bei baulichen Maßnahmen soll die Priorisierung in der Reihenfolge Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV erfolgen. Der Ausbau von Fahrrad- und Fußwegen erfolgt in Regelbreite (ERA- bzw. EFA-Standard) oder besser, ggf. zu Lasten des ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehrs aber möglichst nicht unter Inanspruchnahme von Grünflächen.

Immer wenn eine Straße neugemacht wird, soll jemand schauen, wie viel Platz Autos, Fahrräder und Fußgängerinnen haben. Beim Bauen wird diese Reihenfolge eingehalten: Zuerst sollen Fußgänger genug Platz bekommen, dann die Fahrräder. Dann bekommen die Busse Platz und zum Schluss die Autos. Manchmal gibt es dann weniger Parkplätze als vorher. Wiesen und Bäume sollen aber da bleiben!

SICHERE KREUZUNGEN

Die Hansestadt Lübeck baut ein Jahr nach Annahme des Beschlusses jährlich mindestens fünf durch Ampeln geregelte Kreuzungen so um, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- und Radverkehr verbessert wird. Bei der Planung ist die Ermöglichung des direkten Linksabbiegens zu berück-sichtigen. Bei Neubau oder Sanierung von Radwegen werden Rad- und Fuß-wege an allen Ein- und Ausfahrten ohne Höhenveränderung weitergeführt.

An Kreuzungen sollen sich alle gut sehen können. Das heißt, dass die Autos die Fahrräder und Fußgänger nicht übersehen. Das ist wichtig, damit es keine Unfälle gibt. Jedes Jahr sollen fünf Kreuzungen verbessert werden. Manchmal müssen Fahrräder an zwei Ampeln warten, um nach links abzubiegen. Wir wollen, dass das nur mit einer Ampel geht! Wer möchte, darf auch weiterhin außenrum fahren. Radwege sollen an Kreuzungen und Einfahrten möglichst wenig hoch und runter gehen. So sehen die Autos die Radwege besser und müssen langsam fahren.

RAD- UND FUSSVERKEHRSFREUNDLICHE BAUSTELLENGESTALTUNG

Die Hansestadt Lübeck erlässt innerhalb eines Jahres nach Annahme einen Baustellenleitfaden, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Dieser ist in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten. Sie verpflichtet sich, diesen bei eigenen Baumaßnahmen einzuhalten.

Bei Baustellen sollen Fahrräder und Fußgängerinnen immer genug Platz haben, um sicher vorbeizukommen. Und wie geht das? Das soll sich der Runde Tisch Radverkehr zusammen mit Menschen überlegen, die bei der Stadt arbeiten.

5.000 ZUSÄTZLICHE FAHRRADSTELLPLÄTZE

Die Hansestadt Lübeck richtet im gesamten Stadtgebiet bis spätestens vier Jahre nach Annahme des Beschlusses mindestens 5.000 zusätzliche Fahrradstellplätze ein, unter Berücksichtigung von Lastenrädern. Insbesondere an ÖPNV-Knoten-punkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern.

Bis 2025 sollen 5000 zusätzliche Fahrradparkplätze gebaut werden. Ein Teil dafür soll auch für Fahrräder mit Anhänger groß genug sein. Bei Haltestellen, Einkaufszentren und Schulen sollen die Fahrradparkplätze ein Dach haben.

Habt ihr schon mal ein Parkhaus nur für Fahrräder gesehen? So etwas fänden wir auch in Lübeck toll!

VERMEIDUNG VON ZWEIRICHTUNGSRADWEGEN

Die Hansestadt Lübeck sorgt ein halbes Jahr nach Annahme des Beschlusses für eine gut sichtbare Kennzeichnung der vorhandenen Zweirichtungsradwege (durch Piktogramme und rote Farbgebung an Kreuzungen, Einmündungen und Ein- und Ausfahrten). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur in Ausnahmefällen und wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.

Zurzeit gibt es in Lübeck viele schmale Radwege, auf denen Fahrräder in beide Richtungen fahren. Das führt oft zu Unfällen, weil Fahrräder nicht genug Platz haben oder Autos nicht wissen, wo die Fahrräder herkommen.

Wir wollen, dass das nicht mehr passiert! Deswegen soll jede Fahrtrichtung einen eigenen Radweg haben. Wenn das nicht geht, soll der Radweg sehr breit sein. Damit die Autos ihn besser sehen, gibt es extra Schilder und der Weg wird rot angemalt.

BESSERE AUFKLÄRUNG FÜR BÜRGER:INNEN

Die Hansestadt Lübeck wirbt regelmäßig für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und kommuniziert dabei richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Sie informiert zudem umfangreich alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen.

Fahrräder und Autos sollen wissen, wie sie sich verhalten müssen. Um sie immer wieder daran zu erinnern, werden Plakate aufgehängt und es gibt Veranstaltungen.

Alle sollen wissen, wo Baustellen und gesperrte Straßen sind. So kann man sich vorher überlegen, wo man langfährt

KOMMENTAR ZUR KOSTENSCHÄTZUNG

Die Hansestadt Lübeck hat mit Schreiben vom 22.06.2021 die jährlichen Gesamtkosten der geforderten Maßnahmen und der damit verbundenen Umsetzung auf ca. 42.592.480 € geschätzt (Personalkosten ca. 3.185.400 €; Gemeinkosten nach KGSt ca. 637.080 €; Kosten für Gutachten, EDV, naturschutzrechtliche Ausgleiche ca. 1.600.000 €; Baukosten ca. 37.170.000 €).

Diese Kostenschätzung sollte niemanden schrecken. Begrenzte Mittel sind kein Argument gegen eine Förderung des Radverkehrs – im Gegenteil! Keinen anderen Verkehrsträger kann man so günstig und schnell ausbauen. Und den Vergleich zu den durch Straßenbau für Autos verursachten Kosten muss keine Radinitiative scheuen.

Zudem gibt es zurzeit so viele Förderprogramme für den Ausbau von Fahrradinfrastruktur wie noch nie. Der Bund und das Land übernehmen je nach Förderprogramm bis zu 75% der Planungs- und Baukosten und bei Projekten mit Modellcharakter sogar bis 100% der Kosten.

Bei den konkreten Schätzungen der Hansestadt Lübeck gehen unsere Experten davon aus, dass die Stadt für die Maßnahmen die Kosten der gesamten Straßenerneuerung mit vollständiger Umverteilung der Verkehrsflächen berechnet hat, von denen bei beispielsweise 14 Meter Breite (typische Straße) nur 4 Meter Breite auf die beiden Radwege entfällt. Der Rest sind Gehwege (auch 4 Meter) und Straße (6 Meter). Insofern würden die Radwege nur ca. 29% der Kosten betreffen. Eine solche Umverteilung erfordert in der Regel unter anderem die komplette Erneuerung der Straßenentwässerung, das Fällen von Bäumen und deren Ersatzpflanzungen. Anders lassen sich die recht hohen Summen für die geplanten Maßnahmen nicht erklären. Ferner werden Kosten berücksichtigt, die immer anfallen (Personalkosten, …) egal, was gebaut wird.

Außerdem offenbaren die hohen prognostizierten Kosten den enormen Maßnahmen-Stau, der sich durch die fehlende Berücksichtigung der Radverkehrsanlagen im Straßenbau in den vergangenen Jahren aufgebaut hat.

Durch kreativen Umgang mit dem vorhandenen Straßenraum unter Verwendung progressiver Gestaltungsmittel wie Protected Bikelanes, Fahrradstraßen und Fahrradzonen können weitaus kostengünstigere Lösungen ebenfalls zielführend sein.

Die Kostenschätzung kann kein Argument gegen die sinnvollen Maßnahmen sein.

ZULÄSSIGKEITSPRÜFUNG

Die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens wurde von der Kommunalaufsicht in Kiel geprüft. Mit ihrem Schreiben vom 4. März teilten sie uns mit, dass sie es aufgrund drei der acht Forderungen als unzulässig einstufen. Bei den beanstandeten Forderungen geht um sichere Kreuzungen, eine Rad- und fußgängerfreundliche Baustellengestaltung und die Vermeidung von Zweirichtungsradwegen.

Juristischer Hintergrund der Bedenken der Kommunalaufsicht ist die rechtliche schwierige Abgrenzung zwischen Aufgaben, über die die Hansestadt Lübeck selbst entscheiden darf (Selbstverwaltungsaufgaben) und sogenannten Weisungsaufgaben, welche die Straßenverkehrsbehörde z.B. bei konkreten Beschilderungen eigenständig auszuführen hat. Wir bekamen die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.

STELLUNGNAHME AN DIE KOMMUNALAUFSICHT

Diese Seite verwendet zur besseren Benutzerfreundlichkeit Cookies. Die genauen Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch klicken des Buttons "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu.

BESCHLUSS DER BÜRGERSCHAFT

In der Bürgerschaftssitzung vom 30. März  wurden neben der Aufstockung der finanziellen Mittel auf jährlich 18,8 Mio. € auch die Überarbeitung von jährlich drei Kreuzungen, 500 weiteren Fahrradabstellanlagen pro Jahr und die Erarbeitung eines Baustellenleitfadens beschlossen.

Hier findet ihr unsere Pressemitteilung, hier den vollständigen Beschlusstext.